USZ - Hausordnung

Für das Universitätssportzentrum Wien, im Folgenden „USZ" genannt, gilt die Hausordnung der Universität Wien¹. Zusätzlich gelten für alle Benutzer/innen des USZ folgende Punkte:

  1. Anweisungen der Hallen- und Sportplatzaufsicht ist unbedingt Folge zu leisten.
  2. Es besteht für alle Benutzer/innen des USZ Ausweispflicht gegenüber der Hallen- und Sportplatzaufsicht und den mit Kontrollen beauftragten Personen.
  3. Die Berechtigung der Benutzung von Sportanlagen und anderer Einrichtungen des USZ ist durch Hörer/innenausweis (ISW), Schüler/innenausweis (BSPA) oder Teilnehmer/innenkarte (USI) bei Kontrollen nachzuweisen.
  4. Bei unberechtigter Benutzung behalten sich das USZ und die ansässigen Institute Maßnahmen und rechtliche Konsequenzen vor.
  5. Das Betreten des USZ ist nur über die dafür vorgesehenen Eingänge gestattet. Für Schäden, die durch Überklettern von versperrten Toren und Zäunen entstehen, haftet das USZ keinesfalls.
  6. Das Belegen von Garderobe-Kästchen über Nacht ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandeln wird der Inhalt des Garderobe-Kästchens kostenpflichtig entleert: Die Rückgabe der vorgefundenen Gegenstände erfolgt ausschließlich zu den kundgemachten Zeiten beim Portier des USZ.
  7. Im gesamten Gebäude und auf den Außenanlagen des USZ gilt ein generelles Rauchverbot. Das Rauchen ist nur in den dafür gekennzeichneten Räumen und Zonen gestattet.
  8. Die Benutzung des USZ - Parkplatzes ist Montag bis Feitag in der Zeit von 8 bis 17 Uhr an den Besitz einer Parkplatz-Berechtigungskarte gebunden. Die Besitzer/innen widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge müssen damit rechnen, dass ihr Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt wird.
  9. Das Konsumieren von Speisen und Getränken ist in den Hallen, Sportanlagen und Hörsälen nicht gestattet. Ausnahme: nicht-alkoholische Getränke in auslaufsicheren Trinkflaschen.
  10. Das Abstellen von Fahrrädern ist im gesamten Areal des USZ nur an den dafür vorgesehenen Fahrradständern gestattet. Im Gebäude des USZ ist das Abstellen von Fahrrädern verboten.
  11. Das Benutzen von Inline-Skates, Skateboards, Scootern und ähnlichen Sportgeräten ist nur im Rahmen des Sportunterrichts und auf den dafür festgelegten Flächen gestattet.
  12. Aushänge und Plakate sind durch das USZ - Direktorium bzw. durch ISW, ÖISM, BSPA oder USI zu genehmigen. Aushänge und Plakate ohne entsprechende Genehmigung werden kostenpflichtig entfernt.

¹Hausordnung der Universität Wien gem. § 19 Abs. 1 UG 2002, ausgegeben am 23.12.2003 (abrufbar unter: www.univie.ac.at)